Rahmenbedingungen

Angebot und Zielgruppen

In meiner Praxis biete ich Psychotherapie, Beratung, Coaching sowie Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung an. Mein Angebot richtet sich an Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr. Nach Bedarf und Absprache können auch Angehörige und Bezugspersonen mit einbezogen werden.

 

Terminvereinbarung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, dann melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten dann einen Termin für ein Erstgespräch.

 

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient in der Regel zum gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen Ihr Anliegen, klären offene Fragen zu den Rahmenbedingungen oder eventuelle Unsicherheiten bezüglich der Behandlung ihrer Symptomatik. Wir entscheiden dann, ob wir uns miteinander wohl fühlen und Sie das Gefühl haben, dass sie mit mir arbeiten möchten. Da wir von Beginn an miteinander arbeiten, wird auch das Erstgespräch bereits verrechnet.

 

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht laut § 15 des Psychotherapiegesetzes.

 

Absageregelung

Wenn es Ihnen einmal nicht möglich ist eine Therapiestunde in Anspruch zu nehmen, bitte Ich Sie, mich 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS zu informieren. Spätere Absagen kann ich leider nicht berücksichtigen und müssen verrechnet werden.

 

Kosten und Frequenz

Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50 Minuten und kostet derzeit 70 €. Doppelstunden sind nach Absprache möglich. Eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist im Supervisionsstatus leider nicht möglich, allerdings biete ich Ihnen psychotherapeutische Leistungen zu einem vergünstigten Tarif an. In der Regel finden die Therapiestunden wöchentlich statt, jedoch kann die Frequenz je nach Bedürfnis und Problemlage individuell vereinbart werden.

 

Was bedeutet Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision?

Ich befinde mich im letzten Abschnitt der Psychotherapie Ausbildung. Der Supervisionsstatus befähigt mich, zur eigenverantwortlichen therapeutischen Tätigkeit (vergleichbar mit einer Turnusärztin) und verpflichtet mich zur regelmäßigen, anonymisierten Supervision bei erfahrenen LehrtherapeutInnen und LehrsupervisorInnen.
(§6 Abs. 2 Z 4 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990)

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